Beteiligungsmöglichkeiten

Beteiligungsmöglichkeiten

Im Rahmen der Energiewende ist der stetige Ausbau von erneuerbaren Energien, besonders der Windenergie, unerlässlich. Während die gesamte Gesellschaft von der Erzeugung grünen Stroms profitiert, können Windenergieanlagen für Anwohner auch eine Belastung darstellen. Damit die Gemeinden Dippoldiswalde und Glashütte, aber auch die unmittelbar betroffenen Bürger spürbar vom Repowering das Windparks Frauenberg profitieren können, gibt es eine Reihe von Beteiligungsangeboten am Projekt.

Wir sind stets offen für Austausch und suchen aktiv den Dialog mit den Bürgern vor Ort. Unser Anliegen ist es, einen Rahmen zu bieten, in dem Fragen Platz finden. Bei Rückfragen können Sie jederzeit gern Kontakt mit uns aufnehmen.

Finanzielle Beteiligung der Kommunen

Gemäß den Vorlagen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und landesgesetzlicher Regelungen bieten wir eine Zahlung von 0,2 ct/kWh produziertem Strom an die Standortgemeinden Dippoldiswalde und Glashütte im Verhältnis zur beanspruchten Fläche nach § 6 EEG an. Auf Basis der aktuellen  Ertragsprognose bedeutet das:

  • Bis zu 58.500 EUR/Jahr für die Stadt Dippoldiswalde
  • Bis zu 48.500 EUR/Jahr für die Stadt Glashütte

Windstrombonus für Anwohner

Damit auch die Menschen profitieren können, die am meisten vom Repowering betroffen sind, wird ein Windstrombonus in Form einer Strompreiserstattung in Höhe von 8 ct/kWh für alle privaten Haushalte in den Ortsteilen Elend, Reinholdshain, Oberfrauendorf und Niederfrauendorf angeboten.

Die Rahmenbedingungen für diese Erstattung sind wie folgt:

  • Grünstromtarif: Um von der Erstattung zu profitieren, müssen die Haushalte einen Grünstromtarif bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen.
  • Privater Haushalt: Die Erstattung gilt ausschließlich für den Strombezug im privaten Haushalt und nicht für gewerbliche Nutzung.
  • Anmeldung bei der Windparkgesellschaft: Die Haushalte müssen sich bei der zuständigen Windparkgesellschaft anmelden.
  • Jährliche Vorlage der Stromrechnung: Die Erstattung erfolgt auf Basis der jährlichen Stromrechnung.
  • Begrenzung des erstatteten Stromverbrauchs: Je nach Haushaltsgröße gibt es eine Begrenzung für den erstatteten Stromverbrauch:
    -  Bis 2 Personen: maximal 3.000 kWh
    -  Ab 3 Personen: maximal 4.000 kWh 

Vermeidung von Schattenwurf

Beim Betrieb von Windenergieanlagen sind gesetzliche Grenzwerte für den Schattenschlag auf umliegende Wohnräume einzuhalten (siehe Schattenwurf). Sobald diese Grenzwerte für die umliegenden Wohngebäude überschritten werden, werden die verursachenden Windenergieanlagen abgeschaltet. 

Um die Anwohner des Windparks Reinholdshain zusätzlich zu entlasten, bieten wir an, die Windenergieanlagen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus abzuregeln, um so den Schattenwurf auf Wohngebäude durch sich bewegende Rotoren vollständig zu vermeiden.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ein zentraler Bestandteil unserer Zusammenarbeit mit der Gemeinde ist die gemeinsame Abstimmung zur Auswahl und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) im Zusammenhang mit den neuen Windenergieanlagen. Dies ermöglicht eine direkte Einflussnahme und Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse. Wir sind kontinuierlich auf der Suche nach passenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit visuellem Einfluss, wie etwa Heckenpflanzung, Pflanzung von Baumreihen oder Streuobstwiesen. Wenn Sie an der Umsetzung einer dieser Maßnahmen interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. 

Investition in Repowering

Für interessierte Anwohner bieten wir ebenfalls eine finanzielle Beteiligung am Repowering-Projekt in Form eines Nachrangdarlehens mit einer erfolgsabhängigen Verzinsung an. Diese Form der Beteiligung wird auch Crowd-Invest genannt.