Fragen und Antworten

Rund um den Windpark Reinholdshain

Wie sind die Windbedingungen vor Ort?

Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe (131 m ü. Grund) beträgt knapp 6,84 Meter pro Sekunde bei Hauptwindrichtung aus südwest. Resultierend aus den technischen Eigenschaften der Anlagen und der Anordnung im Windpark ergibt sich eine prognostizierte Volllaststundenzahl von rund 2.500 h/a. Im Vergleich dazu erreichte der  bisherige Bestand etwa 1.600 Volllaststunden pro Jahr, was die Effizienz und Leistungssteigerung des neuen Standorts Reinholdshain unterstreicht. Damit handelt es sich beim Standort Reinholdshain um einen verhältnismäßig guten Windstandort in Mitteldeutschland.

Wie viele Windräder sind geplant?

Aufgrund der langen Betriebszeit von über 20 Jahren sollen die älteren fünf Anlagen am Standort repowered werden. Das bedeutet, dass fünf der bestehenden Anlagen zurückgebaut werden und anschließend sollen fünf neue Windenergieanlagen errichtet werden. Die südliche Bestandsanlage, welche 2004 gebaut wurde, wird nicht vom Repowering erfasst und dementsprechend bis an das technische Lebensdauerende betrieben und danach ordnungsgemäß zurückgebaut.

Wo genau werden die Windräder stehen?

Welche Anlagentypen sind geplant?

Es sind Anlagen des Typs ENERCON E-138 EP3 E3 mit einer Gesamthöhe von 199,8 m, einer Nabenhöhe von 131 m und einer Nennleistung von 4,26 MW geplant. Das Repowering des Windparks Frauenberg führt zu einer installierten Gesamtleistung von 23,3 MW.

Wird man die Anlagen im Ort sehen?

Dies ist pauschal schwer zu beantworten und hängt stark vom genauen Standpunkt des Betrachters ab. Am Ortsausgang von Elend und Reinholdshain sind die neuen Windenergieanlagen, wie auch die alten, durchaus zu sehen. In den Orten Ober- und Niederfrauendorf sowie Ulberndorf sind die Anlagen zum Teil zu erkennen. Grundsätzlich sind die Anlagen im Ortskern kaum wahrnehmbar. Weiterhin haben die neuen Windenergieanlagen eine deutliche geringere Drehzahl und wirken damit ruhiger als die älteren Anlagen.

Eine Visualisierung der neuen Anlagen an beispielhaften Standorten finden sie hier: Visualisierung

Wie weit sind die Windenergieanlagen von den umliegenden Ortsteilen entfernt?

Die Abstände der neuen Windenergieanlagen zu den umliegenden Ortschaften sind z.T. sehr unterschiedlich (zw. 760 m und über 1.000 m) und richten sich nach den Grenzen des ehemaligen VREG „Reinholdshain“. Im Vergleich zu den Bestandsanlagen wird sich der Abstand aber in jedem Fall vergrößern.

Werden Bäume für die Realisierung des Windparks gerodet?

Nach aktuellem Stand wird kein Baum für die Realisierung dieses Windparks gerodet. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass während der Bauphase einzelne kleinere Gehölze gerodet werden müssen. In diesem Fall werden dafür Ausgleichsmaßnahmen (bspw. Ersatzpflanzungen) umgesetzt.

Rund um Windenergieanlagen allgemein

Stellen die Windenergieanlagen eine Gefahr für Vögel und Fledermäusen dar?

Jeder Eingriff in die Natur beeinflusst die Umwelt. Die Errichtung eines Windparks hat somit auch Auswirkungen auf die Vogelwelt. Um die Auswirkungen des Windparkvorhabens auf die Tierwelt zu ermitteln, wurde über einen Zeitraum von 5 Jahren der Bestand an Vogelarten sowie auf Fledermausarten von unabhängigen Gutachtern erfasst und kartiert. Der Artenschutzfachbeitrag, welcher der unteren Immssionsschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz / Osterzgebirge bei Antragseinreichung mit vorgelegt wird, analysiert die möglichen Wirkungen auf die Tierwelt und schlägt Maßnahmen vor, um diese so gering wie möglich zu halten.

Werden die Windenergieanlagen die Tierwelt beeinflussen?

Die Auswirkungen auf die Vogel- und Fledermausarten wurden oben beschrieben. Auswirkungen des Windparkvorhabens auf andere geschützte Tierarten sind nicht zu erwarten.

Stellen die Windenergieanlagen ein Risiko für die Gesundheit der Anwohner rund um das Windpark-Gebiet dar?

In Bezug auf die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gesundheit des Menschen werden immer wieder Befürchtungen über die Wirkungen des Infraschalls geäußert. Mittlerweile liegen viele sorgfältig durchgeführte wissenschaftliche Studien zum Infraschall rund um Windenergieanlagen vor. Sie konnten keine schädlichen Wirkungen auf den Menschen feststellen. Dies liegt unter anderem an der Tatsache, dass der erzeugte Infraschall von Windenergieanlagen selbst in unmittelbarer Nähe der Anlagen unter der Hör- und Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen liegt. Weitere Informationen zum Thema Infraschall finden Sie im Abschnitt Schall- und Infraschall.

Quelle: LfU Bayern zu Windenergie, Infraschall und Gesundheit

Können die Anlagen abgeschaltet werden?

Die Windenergieanlagen können bei Bedarf jederzeit abgestellt werden. Dies geschieht vor allem zur Senkung des Kollisionsrisikos mit Vögeln während der Zug- und Rastzeit. Die tatsächlichen Abschaltzeiten werden auf Basis des Artenschutzfachbeitrages zusammen mit der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz / Osterzgebirge festgelegt. Weitere Gründe für eine Abschaltung können Eisansatz an den Rotorblättern oder Überschreitungen der Grenzwerte für Schallemissionen oder Schattenwurf sein.

Werden bei Dunkelheit die Lichter an den Anlagen blinken?

Die Lichter, welche in der Dunkelheit an jeglichen potentiellen Hindernissen für den Flugverkehr blinken, heißen Flughindernisbefeuerung. In der Vergangenheit wurden diese auch an Windenergieanlagen installiert. Der Gesetzgeber hat nun die Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung umgesetzt, welche auch auf das geplante Windparkvorhaben in Reinholdshain Anwendung finden wird. Dies führt dazu, dass es zukünftig nachts kein generelles Blinken an den Anlagen mehr geben wird. Die Ausnahme tritt ein, wenn ein Flugobjekt in den Luftraum der Anlage eintritt. Der relevante Luftraum erstreckt sich über einen Radius von sechs Kilometern rund um die Windkraftanlage und bis zu einer Höhe von 600 Metern. In diesem Fall werden die auf Gondeln oder Türmen montierten Lichter als Hinderniskennzeichnung aktiviert, solange sich das Flugobjekt im Luftraum befindet.

Was sind die Auswirkungen auf die Umwelt durch das Treibhausgas SF6?

SF₆ (Schwefelhexafluorid) ist ein geruchloses, ungiftiges Gas, das als Isoliermittel in Windkraftanlagen verwendet wird, aber auch in allen anderen elektrischen Schaltanlagen zum Einsatz kommt. Daher ist es kein spezielles Merkmal von Windkraftanlagen, sondern eine gängige Technologie in der Elektrotechnik. SF₆ ist ein extrem starkes Treibhausgas mit einem sehr hohen Treibhauspotenzial (ca. 23.500-mal stärker als CO₂) und einer sehr langen Verweildauer in der Atmosphäre von über 3.000 Jahren, wodurch es erheblich zur globalen Erwärmung beiträgt und den Klimawandel langfristig verstärkt. Aufgrund seiner Klimaschädlichkeit arbeiten verschiedene Hersteller an der Entwicklung von Alternativen. Während eine flächendeckende Umstellung noch aussteht, sind Betreiber verpflichtet, beim Rückbau der Anlagen das verwendete SF₆ vollständig abzusaugen, um ein Entweichen zu verhindern. Entsprechend den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union werden ab 2032 keine SF₆-Anlagen mehr in Betrieb genommen, wobei Mittelspannungsanlagen bereits bis 2030 auslaufen sollen.

Quelle: BWE Informationspapier - SF6

Was passiert bei Insolvenz der Eigentümergesellschaft? Wer trägt die Verantwortung für den Rückbau?

Gemäß § 35 Abs. 5 BauGB sind Betreiber von Windenergieanlagen verpflichtet, Sicherheitsleistungen zu erbringen, um den ordnungsgemäßen Rückbau der Anlagen sicherzustellen. Diese Absicherung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft. Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass öffentliche Mittel für den Rückbau aufgewendet werden müssen, falls ein Betreiber seiner Rückbaupflicht nicht nachkommen kann – etwa aufgrund einer Insolvenz. In der Praxis erfolgt diese Absicherung häufig durch eine Bankbürgschaft, die sicherstellt, dass die erforderlichen Mittel im Falle eines Ausfalls zur Verfügung stehen.

Rund um die Projektentwicklung

Was ist ein Regionalplan?

Ein Regionalplan ist ein behördlich festgelegtes Instrument der Raumordnung, das auf regionaler Ebene angewendet wird. Er dient dazu, die räumliche Entwicklung einer Region zu steuern und zu lenken. Im Kontext von Windenergieanlagen bezieht sich ein Regionalplan auf die planerische Festlegung von Gebieten, in denen Windenergieanlagen errichtet werden können. Dies schließt Kriterien wie Naturschutz, Siedlungsstruktur, Landschaftsbild und weitere regionale Belange mit ein. Der Regionalplan legt somit die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Planung und den Ausbau von Windenergieprojekten in einer bestimmten Region fest.

Wo ist der Netzanschluss geplant?

Aufgrund der erhöhten Einspeiseleistung nach dem Repowering kann der Windpark Reinholdshain nicht wie bisher an das vorhandene Ortsnetz angeschlossen werden. Um dennoch den produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen, soll der Windpark direkt an das naheliegende 110 kV Hochspannungsnetz angeschlossen werden, vermutlich über ein betreibereigenes Umspannwerk. Der genaue Netzverknüpfungspunkt wird nach Erhalt der Genehmigung zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber festgelegt.

Wird das Fundament nach Außerbetriebnahme der Anlagen zurückgebaut?

Alle Fundamente sowie die kompletten Windenergieanlagen werden nach Außerbetriebnahme zurückgebaut. Von der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz / Osterzgebirge wird im Falle der Genehmigung in der Regel eine Auflage erteilt, vor Baubeginn eine insolvenzsichere Rückbaubürgschaft über die zu erwartenden Rückbaukosten zu hinterlegen.

Wie wird der Eingriff in die Natur durch die Anlagen kompensiert?

Zum Ausgleich des Eingriffs von Bauvorhaben in die Natur sowie in das Landschaftsbild werden die Auswirkungen nach einem allgemein anerkannten System erfasst und als Werteinheiten bilanziert.  Die berechneten Werteinheiten müssen zu 100% von uns als Vorhabenträger kompensiert werden. Dies erfolgt vor allem über die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im selben Naturraum. Aktuell sind wir noch auf der Suche nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen. Falls keine geeigneten Maßnahmen in ausreichendem Umfang gefunden werden können, kann die Kompensation auch durch Beteiligung an anderen Ausgleichsmaßnahmen durch sogenannte Ökopunkte erfolgen.

Rund um das Thema Repowering

Was bedeutet Repowering?

Repowering bezeichnet den Ersatz älterer Windenergieanlagen durch modernere und leistungsfähigere Anlagen. Aufgrund der langen Betriebsdauer sollen die Altanlagen am Standort repowert werden. Damit verbunden ist der vollständige Rückbau der Altanlagen einschließlich der Fundamente.

Warum werden die Bestandsanlagen ersetzt?

Die zu repowernden Windenergieanlagen erreichen in den kommenden Jahren aus statischer Sicht das Lebensdauerende. Die nach DIBt-Richtlinie zugrunde liegenden Berechnungen und zertifizierten Nachweise sind Teil der Genehmigungen für Windenergieanlagen. Mit Ablauf dieser Prüfnachweise für die Standsicherheit ist ein genehmigungskonformer Betrieb der Anlagen nicht mehr möglich. Weiterhin erhöht sich mit zunehmendem Alter, wie bei jeder technischen Anlage, Verschleiß und Abnutzung der Windenergieanlagen. Entsprechend steigt der Bedarf für Ersatzteile und Reparatureinsätze werden umfangreicher und häufiger. Hersteller können nicht mehr alle Ersatzteile zur Verfügung stellen. Mithin kommt es zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betrieb der Windenergieanlagen nicht mehr wirtschaftlich bzw. eine Reparatur technisch unmöglich wird.

Welche technischen Verbesserungen werden in den neuen Anlagen im Vergleich zu den alten Anlagen eingeführt?

Die neuen Windenergieanlagen sind mit moderner Anlagentechnik ausgestattet, die eine höhere Energieproduktion ermöglicht. Sie haben größere Rotorblätter mit geringerer Umdrehungszahl und sind dadurch optisch verträglicher. Außerdem verfügen sie über fortschrittliche Überwachungs- und Steuerungssysteme, die eine bessere Abschaltung von Schatten und eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ermöglichen. Diese Technologien aktivieren die Beleuchtung nur dann, wenn sich ein Flugobjekt nähert, was die Sicht- und Lichtbelastung reduziert.

Wie wird sich das Repowering auf die Energieerzeugung und die Effizienz des Windparks auswirken?

Durch Repowering wird die Energieproduktion des Windparks deutlich erhöht, da moderne Anlagen mehr kWh produzieren. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung des Standortes und zu einem höheren Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Die erhöhte Energieproduktion steigert zudem die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt und unterstützt den Übergang zu einer klimaneutralen Stromversorgung.

Wieso werden die neuen Anlagen nicht an den Standorten der alten Anlagen erbaut?

Die Standorte der neuen Windenergieanlagen sollen im Gegensatz zu den bisherigen Standorten alle innerhalb des ehemaligen VREG „WI13 Reinholdshain“ liegen, wodurch sich der Abstand der Anlagen zu den umliegenden Ortschaften zum Teil deutlich vergrößert.
Eine erneute Nutzung der alten Windenergieanlagenstandorte ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Größere Rotordurchmesser und größere Nabenhöhen bedingen aus Gründen der Standsicherheit größere Abstände zwischen den Windenergieanlagen und die Errichtung von stärkeren Fundamenten. Weiterhin sind die zwei Windenergieanlagen zu berücksichtigen, die im Rahmen des Repowerings nicht abgerissen werden und die Standortsuche einschränken. Dem folgend muss ein völlig neues Standortlayout entwickelt werden. Das Anlegen von Stellflächen und Zuwegungen erfolgt in enger Abstimmung mit den Flächeneigentümern und den landwirtschaftlichen Pächtern, um die weitere landwirtschaftliche Nutzung bestmöglich sicherzustellen. Beim Rückbau der Altanlagen werden die im Boden befindlichen Fundamente vollständig zurückgebaut.

Wie wird der Rückbau der alten Anlagen durchgeführt?

Das Deutsche Institut für Normung e. V. hat mit der DIN SPEC 4866 einen einheitlichen Standard für den Rückbau, die Demontage, das Recycling und die Verwertung von Windenergieanlagen festgelegt. Diese Norm dient als Branchenstandard und bietet Betreibern und Recyclingunternehmen eine wertvolle Hilfestellung. Auch bei unserem Projekt wird diese Norm als Leitlinie für den Rückbau und das Recycling angewendet. Weitere Informationen zu dem genauen Vorgehen finden Sie im Abschnitt Recycling und Rückbau.

Welche Anforderungen müssen bei Repowering-Projekten im Hinblick auf vorgegebene Grenzwerte erfüllt werden?

Die Einhaltung aller gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte (z. B. Schall, Schattenwurf) ist auch bei Repowering-Projekten eine Bedingung für den Erhalt der Genehmigung und wird dementsprechend im Verlauf des Genehmigungsverfahrens geprüft.